Später per Rechnung bezahlen.
Diese Bedingungen wurden zuletzt am 6. Juli 2026 aktualisiert.
Diese Bedingungen wurden zuletzt am 6. Juli 2026 aktualisiert.
Die nachfolgenden Allgemeinen Zahlungsbedingungen gelten für die Zahlungsmethode Rechnung („Zahlungsdienst“) beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern (im Folgenden „Händler“).
Der Zahlungsdienst wird für den Händler durch Zaver erbracht.
Zaver ist eine Marke der Frink AB, geschäftsansässig in Kungsgatan 34, 111 35 Stockholm, Schweden und im schwedischen Unternehmensregister unter 559059-8420 („Zaver“) eingetragen. Zaver ist als Finanzdienstleistungsanbieter von der schwedischen Finanzdienstleistungsaufsicht Finansinspektionen, Box 7821, 103 97 Stockholm zugelassen und erbringt grenzüberschreitend Finanzdienstleistungen in Deutschland unter Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie in Österreich unter Registrierung bei der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA).
Zaver erbringt seine Zahlungsdienste gegenüber den teilnehmenden Händlern, die die von Zaver angebotenen Zahlungsdienste als Zahlungsmethode beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ihren Kunden („Verbraucher“) anbieten. Zwischen dem Verbraucher und Zaver kommt kein eigenes Vertragsverhältnis zustande.
Abgesehen von der Gewerbeaufsichtsbehörde unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch eine andere Aufsichtsbehörde.
Verbraucher können für die ausgewählten Waren oder Dienstleistungen von Händlern, mit denen Zaver kooperiert, die Zahlungsmethode Rechnung auswählen.
Der Verbraucher ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Dienstleistung zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags zum Ausgleich seiner Zahlungsverpflichtung beim anbietenden Händler verpflichtet. Zaver fungiert als Zahlungsempfänger und erhält vom Verbraucher die geschuldete Zahlung.
Die Teilzahlungen sind entgeltlich und bestehen aus Zins- und Tilgungsanteil, der zwischen Verbraucher und Anbieter separat geregelt wird.
Der jeweilige Händler entscheidet, ob und welche von Zaver erbrachten Zahlungsdienste angeboten werden. Für bestimmte Angebote steht die Zahlungsmethode Rechnung nicht zur Verfügung. Für die Zahlungsmethode Rechnung muss der schriftliche oder im Fernabsatz zustande gekommene Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Händler den Kauf beweglicher Sachen oder die Erbringung von Dienstleistungen beinhalten. Ein Anspruch auf Nutzung der Zahlungsmethoden besteht für den Verbraucher nicht; der Händler entscheidet, ob die Zahlungsmethoden angeboten werden oder nicht und ob der Kunde die Zahlungsmethoden nutzen kann oder nicht. Für die Nutzung der angebotenen Zahlungsmethoden muss der Verbraucher das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3.1 Abtretung
Sofern sich der Verbraucher für den von Zaver angebotenen Zahlungsdienst „Rechnungskauf“ entscheidet, tritt der Händler den Anspruch auf Zahlung aus dem Vertrag zwischen ihm und dem Verbraucher an Zaver oder einen Dritten ab. Der Händler oder der Dritte wird den Verbraucher von der Abtretung unterrichten. Zahlungen des Verbrauchers können ab diesem Zeitpunkt nur noch an Zaver oder an den in der Information an den Verbraucher genannten Dritten erfolgen.
3.2 Retouren
Bei Retouren zahlt Zaver dem Verbraucher nach vollständiger Rücksendung der Ware den empfangenen Kaufpreis aus. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Bankarbeitstage. Die Bedingungen für eine Retoure der Waren richten sich nach der Vereinbarung zwischen dem Händler und dem Verbraucher.
Schuldner des Rückzahlungsanspruchs bei Retouren ist ausschließlich der Händler. Rückzahlungen erfolgen durch Zaver ausschließlich im Auftrag des Händlers zur Erfüllung von dessen Verbindlichkeit.
Sofern der Verbraucher mit dem Händler einen Rechnungskauf vereinbart, erhält der Verbraucher eine Rechnung durch den Händler sowie eine gesonderte Zahlungsaufforderung von Zaver. Die Fälligkeit der Zahlung ergibt sich aus der Rechnung bzw. der Zahlungsaufforderung.
4.1 Sepa-Lastschrift
Wenn die Zahlung per Sepa-Lastschrift angeboten wird, kann Zaver dem Verbraucher anbieten, ein Lastschriftmandat zum Einzug der Zahlung zu erteilen. Die Belastung des Bankkontos erfolgt an dem in der Zahlungsaufforderung genannten Tag. Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von acht (8) Wochen nach einer Belastung eine Rückbuchung beantragen können. Wenn Sie die Angaben in Ihrem Lastschriftmandat ändern oder das Mandat stornieren möchten, wenden Sie sich bitte an Zaver unter kundenservice@zaver.com oder telefonisch unter +49 (0) 89 / 2420469 100. Wichtig: Eine Stornierung hat keine Auswirkungen auf bereits getätigte Zahlungen oder bereits eingeleitete Zahlungen im Rahmen eines Ratenkaufes.
4.2 Folgen der Nichtzahlung
Vor Einzug der Zahlung hat der Verbraucher sicherzustellen, dass sein Konto über eine ausreichende Deckung verfügt. Bei unzureichender Deckung oder unzureichendem Kreditrahmen des in der Einzugsermächtigung angegebenen Kontos ist das kontoführende Institut nicht zur Einlösung der Lastschrift verpflichtet. In diesem Fall können durch die Rückgabe der Lastschrift oder die Nichtzahlung weitere Kosten entstehen. Soweit eine Rückbuchung oder Nichtzahlung aus Gründen erfolgt, die der Verbraucher zu vertreten hat, insbesondere unzureichende Deckung des Bankkontos, unberechtigte Einwände gegen den Lastschrifteinzug, falsche oder unrichtige Angaben bei der Erteilung des Lastschriftmandats, ist der Verbraucher ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug geraten und verpflichtet, den offenen Betrag und die angefallenend Kosten zu begleichen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Verbraucher den Umstand, der zur Rücklastschrift geführt hat, nicht zu vertreten hat. Bitte beachten Sie, dass Zaver Ihnen möglicherweise alle von Ihrer Bank aufgrund einer Nichtzahlung oder Rückbuchung berechneten Gebühren in Rechnung stellt, sofern Sie für die Umstände verantwortlich sind, die zur Nichtzahlung oder Rückbuchung geführt haben. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass Zaver kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle einer Rücklastschrift einer Lastschrift kann Zaver die Zahlungsart anpassen und insbesondere von der Einziehung weiterer Lastschriften absehen und Sie zur Zahlung per Überweisung auffordern.
Der Verbraucher hat Änderungen seiner personenbezogenen Daten, insbesondere seines Namens, der Wohnanschrift, E-Mail und telefonischen Erreichbarkeit während der Vertragslaufzeit unverzüglich an den Händler zu melden. Der Händler informiert Zaver hiervon, damit eine Zuordnung der empfangenen Zahlungen gewährleistet bleibt. Sofern der Verbraucher Zaver eine Lastschriftermächtigung erteilt hat, hat der Verbraucher Zaver ebenfalls unverzüglich über Änderungen seiner Bankverbindung zu informieren.
Zaver prüft im Auftrag des Händlers die Angaben des Verbrauchers zur Verhinderung von Missbrauch der persönlichen Daten des Verbrauchers bzw. zur Einschätzung seiner Bonität. Dazu leitet der Händler personenbezogene Daten an Zaver weiter. Aus diesen weitergeleiteten Daten errechnet Zaver eine individuelle Prognose zur Wahrscheinlichkeit vertragsgemäßer Leistungserfüllung durch den Verbraucher. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Verbrauchers durch Zaver im Rahmen der erbrachten Zahlungsdienste enthält Zavers Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist hier abrufbar: https://zaver.com/de/datenschutz.
Um die Bonität zu überprüfen, kann Zaver Informationen über den Verbraucher bei Auskunfteien einholen. Informationen, welche Daten Zaver verarbeitet und zum Datenaustausch mit Kreditauskunfteien sind in den Datenschutzbestimmungen von Zaver niedergelegt.
Im Fall einer Störung des Geschäftsbetriebes infolge von höherer Gewalt, gerichtlichen Entscheidungen, behördlichen Anordnungen oder sonstigen vergleichbaren Vorkommnissen haftet Zaver nicht für hieraus resultierende Schäden.
Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem Wohnsitz des Verbrauchers. Das deutsche Recht kommt zur Anwendung. Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass Verbrauchern der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in denen sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährte Schutz entzogen wird.
Betrifft die Finanzierung des Kunden gemäß dieser Vereinbarung den Kauf einer Reise, die durch den Reisesicherungsfonds abgedeckt ist, so gilt dieser Abschnitt 9.
(1) Zur Sicherung aller Ansprüche von Zaver gegen den Kunden, die sich aus der Finanzierung der Reise ergeben – insbesondere der Rückzahlung des von Zaver vorfinanzierten Betrags zuzüglich Zinsen und Kosten –, tritt der Kunde die in Absatz 2 genannten Ansprüche an Zaver ab.
(2) Der Kunde tritt hiermit seine gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Erstattung der gezahlten Beträge, die ihm im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters zustehen, an den Träger der Insolvenzversicherung (Reisesicherungsfonds, Versicherer oder Kreditinstitut im Sinne von § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) ab.
(3) Ansprüche auf Rücktransport und Unterbringung als Sachleistungen (§ 651r Abs. 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) werden nicht abgetreten; diese verbleiben beim Kunden. Sollte ein solcher Anspruch in einen Anspruch auf Erstattung der dem Kunden in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten umgewandelt werden, ist auch dieser abgedeckt.
(4) Die Abtretung erfolgt im Voraus und erstreckt sich auf den Erstattungsanspruch zum Zeitpunkt seines Entstehens, jedoch nur bis zur Höhe der im Schadensfall ausstehenden Forderungen von Zaver gegenüber dem Kunden. Ein darüber hinausgehender Betrag steht dem Kunden zu und ist von Zaver unverzüglich an ihn auszuzahlen.
(5) Zaver nimmt die Abtretung an. Der Kunde ermächtigt Zaver, den Versicherer über die Abtretung zu informieren und diese offenzulegen, und wird Zaver unverzüglich die zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen (insbesondere das Sicherheitszertifikat, den Buchungs- und Zahlungsnachweis sowie die vom Versicherer geforderten Identitäts- und Erstattungsformulare). Auf Verlangen von Zaver wird der Kunde die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um bei der Durchsetzung des Anspruchs mitzuwirken.
(6) Zaver ist berechtigt, die abgetretene Forderung in eigenem Namen gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und einzuziehen. Leistet der Versicherer dennoch eine Zahlung an den Kunden, so hat der Kunde den Betrag bis zur Höhe der ausstehenden Forderungen von Zaver gesondert zu verwahren und unverzüglich an Zaver weiterzuleiten. Soweit Zaver befriedigt ist, darf der Kunde keine doppelte Erstattung für denselben Schaden geltend machen und die Forderung diesbezüglich nicht zusätzlich in der Insolvenztabelle eintragen.
(7) Sollte die Abtretung gemäß Absatz 2 ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, ermächtigt der Kunde Zaver unwiderruflich, die Erstattungsforderung in eigenem Namen im Auftrag des Kunden einzuziehen, und erteilt Zaver hierzu eine Vollmacht zur Geltendmachung und Annahme der Forderung. Die eingezogenen Beträge werden gemäß Absatz 3 verrechnet oder verteilt.
(8) Sobald die gesicherten Forderungen vollständig beglichen sind, gilt der Erstattungsanspruch als auf den Kunden übertragen; Zaver wird auf Verlangen alle nicht mehr benötigten Sicherheiten freigeben.
Bei Beschwerden können sich Verbraucher an die Beschwerdestelle des Händlers wenden. Beschwerden können schriftlich an den Händlerunter Benennung des Beschwerdegrundes und Erreichbarkeiten des Verbrauchers gerichtet werden. Weitere Informationen zur Bearbeitung vonBeschwerden zur Kreditvergabe und zur Einreichung einer Beschwerde finden Sie auf der Website des Händlers.
Verbraucher können Ihr Anliegen auch über die Internetplattform der EU-Kommission zur Online- Streitbeilegung (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) in Deutsch oder einer anderen Amtssprache der Europäischen Union einreichen. Nach Eingang des Verbraucheranliegens wird dieses an ARN weitergereicht.
Bei Beschwerden an Zaver können sich Verbraucher an die Beschwerdestelle von Zaver wenden. Beschwerden können sowohl schriftlich an Frink AB/Zaver, Att. Complaints Officer, Kungsgatan 34, 111 35 Stockholm, Sweden, telefonisch unter +46 (0)8-551 062 60 als auch per Mail an info@zaver.se unter Benennung des Beschwerdegrundes und Erreichbarkeiten des Verbrauchers gerichtet werden. Zaver nimmt zudem am Schlichtungsverfahren vor dem zuständigen Öffentlichen Reklamationsamt („Allmänna reklamationsnämnden“, „ARN“) in Schweden teil. Informationen zu den Voraussetzungen des Verfahrens sind unter https://www.arn.se abrufbar. Verbraucher können sich in schwedischer oder englischer Sprache an ARN unter der Adresse Allmänna reklamationsnämnden, Postfach 174, 10123 Stockholm, Schweden, wenden. Verbraucher können Ihr Anliegen auch über die Internetplattform der EU-Kommission zur Online- Streitbeilegung übermitteln. Nach Eingang des Verbraucheranliegens wird dieses an ARN weitergereicht.